Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Grundlage für das Resoba Umfrageportal das ihnen Online von adRom.net Rom Landstrasse 58 Fürstentum Liechtenstein-9494 Schaan zur Verfügung gestellt wird. Eine Teilnahme am Vergütungsprogramm von Resoba ist verbunden mit der Zustimmung der Teilnahmebedingungen

2. Teilnahme am Resoba Programm
Am Resoba Umfrage und Vergütungsprogramm kann jeder teilnehmen, der sich hierfür, entweder direkt bei Resoba oder über ein Resoba Gewinnspiel oder Vergütungs - Bonusprogramm von Resoba registriert hat. Zur Registrierung berechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens beschränkt geschäftsfähig ist, sowie Unternehmen. juristische Personen und Personengruppen Die Registrierung kann lediglich online erfolgen.

Vergütungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands sowie Österreich und der Schweiz (inkl. Liechtenstein) Hat ein Teilnehmer sich registriert, richtet Resoba für ihn ein Konto ein (Online auf einer Unterseite von Resoba.com). Mit Registrierung und Einrichtung eines Resoba Kontos kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Resoba zustande und beginnt für den Teilnehmer die Teilnahme am Programm. Durch die Registrierung und die damit verbundene Vergütung für verschiedene Aktionen, erhält jeder Teilnehmer den Status eines Business Teilnehmers.

Jeder Teilnehmer hat korrekte Angaben zu seiner Person bei der Registrierung anzugeben. Änderungen zu den gemachten Angaben sind Resoba unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen.

Die Teilnahme am Resoba Umfrage und Vergütungs- Programm ist kostenlos.

Anmeldungen mehrerer Teilnehmer unter einem Resoba Konto sind unzulässig. Kein Teilnehmer darf mehr als ein Resoba Konto unterhalten. Meldet ein Teilnehmer mehrere Konten an, ist Resoba berechtigt, alle unrechtmäßig eröffneten Konten sowie das Konto des hierfür verantwortlichen Teilnehmers fristlos zu kündigen. Auf den gekündigten Konten verbuchte RESOBAS und Guthaben verfallen unverzüglich.

Resoba kann die Registrierung eines Teilnehmers ohne Angabe einer Begründung ablehnen.

3. WIDERRUF / KÜNDIGUNG
DER TEILNEHMER KANN SEINE REGISTRIERUNG JEDERZEIT OHNE ANGABE VON GRÜNDEN WIDERRUFEN. EIN WIDERRUF HAT SCHRIFTLICH ZU ERFOLGEN. RESOBA LÖSCHT INNERHALB EINER FRIST VON 10 TAGEN AB EINLANGEN DER KÜNDIGUNG ALLE ANGABEN: IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENE LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN. AUSGESCHÜTTETE GEWINNE AUS VERLOSUNGEN BLEIBEN HIERVON UNBERÜHRT

4. Sammeln von RESOBAS
4.1 Mit der Teilnahme am Resoba Programm erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, sog. "RESOBAS" zu sammeln. Die gesammelten RESOBAS werden dem Teilnehmer auf seinem Resoba Konto gutgeschrieben.

4.4 Nach Abschluss der mit Resoba begünstigten Transaktion werden dem Teilnehmer die RESOBAS gutgeschrieben. Die endgültige Gutschrift der RESOBAS ist vom Eintritt der von Resoba und dem Resoba Partner festgelegten Bedingungen abhängig. Der Teilnehmer kann erst dann über die RESOBAS verfügen, wenn diese endgültig gutgeschrieben wurden. RESOBAS können storniert werden, wenn der Teilnehmer diese AGB verletzt oder die Voraussetzungen zum Erhalt der RESOBAS nicht vorliegen. Des weiteren behält sich Resoba eine Stornierung vor, wenn die Transaktion, aufgrund derer der Teilnehmer RESOBAS erhalten hat, wieder rückgängig gemacht wird.

4.5 Die Verwendung von RESOBAS ist nur im Rahmen des Resoba Programms möglich.

4.6 Die gesammelten RESOBAS haben während der Dauer der Teilnahme an Resoba eine Gültigkeit von drei (3) Jahren ab endgültiger Gutschrift. Werden RESOBAS während dieses Zeitraums nicht eingelöst, verfallen sie zum nächstfolgenden Quartalsende.

4.7 Wenn ein User jemanden wirbt und der betreffende User meldet sich nicht über den richtigen im Werbermail befindlichen Link an, sondern beispielsweise direkt über Resoba.de, kann keine nachträgliche Vergütung der Resobas erfolgen.

4.8 Leistungsbestandteil des Resoba Programms ist die Zusendung von Werbeinformationen zum Resoba Programm, insbesondere Angebote der Resoba Partner per Email. DER TEILNEHMER KANN DIESEN LEISTUNGSBESTANDTEIL JEDERZEIT KÜNDIGEN.

5. Einlösung von Resoba Prämien
5.1 Die gesammelten RESOBAS können im Resobashop mehrmals im Jahr zu speziell veröffentlichten Zeiten eingelöst werden. Die Umrechnung von RESOBAS in einen Geldwert und dessen Auszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall einer Kündigung der Teilnahme.

5.2 Der Teilnehmer kann RESOBAS erst einlösen, wenn er genügend endgültig freigeschaltete RESOBAS für die von ihm gewählte Prämie gesammelt hat. Die Einlösung erfolgt nach dem "First In - First Out"-Prinzip, d.h. eingelöst werden immer die zuerst erworbenen (= zuerst endgültig gutgeschriebenen) RESOBAS.

5.3 Prämien können zu den im Prämienshop angegebenen Bedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen eingelöst werden. Auch die Summe der für eine Prämie einzulösenden RESOBAS kann sich ändern. Die Prämien können nur innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich und der Schweiz versandt werden. Verfügt der Teilnehmer über keinen Wohnsitz in diesen Ländern, hat er eine Lieferanschrift in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anzugeben.

5.4 Eine einmal eingelöste Prämie kann nicht in RESOBAS zurück- oder in eine andere Prämie umgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind die in Ziffer 7 sowie durch zwingende gesetzliche Vorschriften abweichend geregelten Fälle. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Prämien, die er durch Einlösung missbräuchlich gesammelter RESOBAS erlangt hat, auf eigene Kosten unverzüglich an Resoba zurückzusenden.

5.5 Die Prämien werden zwei mal jährlich (01.06 bis 31.06 und 01.12 bis 31.12.) in einer Tauschaktion angeboten. Die abgebildeten Prämien sind Symbolbilder und können von den tatsächlichen Produkten abweichen. Die neuen Prämien werden am Tage des Beginns der Eintauschaktion bereit gestellt. Alle bis dahin eingestellten Prämien sind als abgelaufen zu betrachten. Sollten diese Prämien noch teilweise verfügbar sein, werden Sie bis bis zum letzten Stück ausgeliefert. Es besteht kein Anspruch auf eine Prämie wenn diese nicht mehr verfügbar ist. Alle Teilnehmer akzeptieren das Resoba berechtigt ist Ersatzprämien zu liefern. Handelt es sich um einen Eintausch mit Aufzahlung, wird der Teilnehmer vor der Auslieferung einer Ersatzprämie auf jedenfall pe E-Mail informiert. Sollte der Teilnehmer nicht erreichbar sein bzw. seine E-Mail Adresse ist nicht mehr gültig, so muss sich der Teilnehmer erneut in der Eintauschzeit um die Einholung einer Ersatzprämie bemühen.

5.6 Sollten bei Beginn und während der Eintauschzeit nicht genügend User die erforderliche Menge an Resobas gesammelt haben (mind. 200), muß die Eintauschmöglichkeit der Prämien auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden. Weitere Infos zu diesem Punkt erhalten Sie unter info@resoba.de.

5.7 Bei einer Eintauschanforderung werden die betreffenden User, also Werber und seine Geworbene auf Mögliche Manipulation geprüft. Sollte eine Manipulation nachweisbar sein, bzw. kann der Werber nicht eindeutig nachweisen nicht manipuliert zu haben, werden die durch werben verdienten Resobas vom betreffenden Benutzerkonto wieder abgezogen.

6. Kontoinformationen
6.1 Hat sich der Teilnehmer online auf der Resoba Website registriert, kann er auf sein Konto zugreifen, nachdem er sich durch seinen Usernamen und sein Passwort oder ein anderes von Resoba bestimmtes Verfahren gegenüber Resoba identifiziert hat.

6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Passwort und Usernamen sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das Passwort kann vom Teilnehmer jederzeit geändert werden. Sämtliche autorisierten und nichtautorisierten Verfügungen, die mit dem Passwort des Teilnehmers durchgeführt werden, gelten als solche des registrierten Teilnehmers.

6.4 Widerspricht der Teilnehmer einer Kontostandsmitteilung nicht innerhalb von vier Wochen ab Erhalt oder Abruf der Mitteilung, so gilt der ihm darin mitgeteilte Resoba Kontostand als genehmigt.

7. Gewährleistung für mangelhafte Prämien
7.1 WEIST DIE GELIEFERTE PRÄMIE EINEN VON RESOBA ZU VERTRETENDEN MANGEL AUF, LEISTET RESOBA IM RAHMEN DER EINSCHLÄGIGEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN GEWÄHR. IN EINEM SOLCHEN FALLE KANN DER TEILNEHMER ALS NACHERFÜLLUNG NACH SEINER WAHL DIE BESEITIGUNG DES MANGELS ODER DIE LIEFERUNG EINER MANGELFREIEN SACHE VERLANGEN. RESOBA KANN DIE GEWÄHLTE ART DER NACHERFÜLLUNG VERWEIGERN, WENN SIE NUR UNTER UNVERHÄLTNISMÄSSIG HOHEN KOSTEN MÖGLICH IST.

7.2 SCHLÄGT EINE NACHBESSERUNG SEITENS RESOBA ZWEIMAL FEHL, VERWEIGERT RESOBA BEIDE ARTEN DER NACHERFÜLLUNG ODER ERBRINGT RESOBA DIE NACHERFÜLLUNG NICHT INNERHALB DER VOM TEILNEHMER GESETZTEN ANGEMESSENEN FRIST, STEHEN DEM TEILNEHMER DIE GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE (MINDERUNG, RÜCKTRITT, AUFWENDUNGS- ODER SCHADENSERSATZ) ZU.

7.3 ZUR ERFÜLLUNG VON PRÄMIENABRUFEN KANN SICH RESOBA DRITTER, WIE Z.B. HOTELS, REISEVERANSTALTER USW. BEDIENEN. IN DIESEM FALL IST RESOBA NICHT SELBST VERTRAGSPARTNER SONDERN VERMITTELT DIE ABGERUFENEN LEISTUNGEN NUR NAMENS UND IM AUFTRAG DES DRITTEN AN DEN TEILNEHMER. GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE KÖNNEN DEMGEMÄSS NUR UNMITTELBAR GEGENÜBER DEM DRITTEN GELTEND GEMACHT WERDEN.

8. Haftung
8.1 Schadenersatzansprüche gegen Resoba sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Resoba, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hat/haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, vertragswesentliche Pflichten verletzt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.

8.2 Sofern Resoba aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

8.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Resoba, insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder aufgrund gesetzlicher Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Ziffern 8.1 und 8.2 unberührt.

8.4 Soweit die Haftung von Resoba ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Partner sowie Erfüllungsgehilfen von Resoba.

8.5 Resoba haftet nicht für Schäden, die durch die Resoba Partner verursacht werden. Insbesondere können Gewährleistungsansprüche wegen der von den Resoba Partnern erbrachten Leistungen nur ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Des weiteren ist Resoba nicht verpflichtet, dem Teilnehmer aufgrund von Versäumnissen der Resoba Partner nicht gutgeschriebene RESOBAS zu erstatten.

9. Kündigung, Beendigung des Resoba Programms
9.1 EINE KÜNDIGUNG DES RESOBA PROGRAMMS DURCH DEN TEILNEHMER IST JEDERZEIT OHNE EINHALTUNG EINER FRIST MÖGLICH.

9.2 Eine Kündigung des Resoba Programms durch Resoba erfolgt stets unter Wahrung einer angemessenen Kündigungsfrist. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer nach Mahnung fortgesetzt diesen Teilnahmebedingungen zuwiderhandelt oder das Resoba Programm missbraucht. Letzteres ist z.B. dann der Fall, wenn der Teilnehmer mit Resoba incentivierte Transaktionen nur zum Schein vornimmt. Mißbraucht der Teilnehmer das Resoba Programm in vorstehendem Sinne, so wird sein Konto ab Bekanntwerden des Missbrauchsfalls gesperrt. Vor dem Missbrauchsfall durch den Teilnehmer rechtmäßig erworbene RESOBAS können von dem Teilnehmer nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von Resoba eingelöst werden.

9.4 Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

9.5 Resoba behält sich das Recht vor, das Resoba Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Vorbehaltlich einer Sonderregelung im Ersatzprogramm entsprechen beide Fälle einer Kündigung durch Resoba gemäß Ziffer 9.2 Satz 1.

9.6 Kündigt der Teilnehmer die Mitgliedschaft bei einem Partnerunternehmen, so bedeutet dies nicht automatisch auch eine Kündigung des Resoba Programms.

10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Resoba ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Bei für den Teilnehmer nachteiligen Änderungen finden die neuen Teilnahmebedingungen jedoch erst Anwendung, wenn Resoba den Teilnehmer von der Änderung in Kenntnis setzt und der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung gegenüber Resoba Widerspruch erhebt. Die Inkenntnissetzung kann auch durch gesonderten Hinweis auf der Webseite erfolgen. Eine Änderung gilt darüber hinaus als vom Teilnehmer genehmigt, wenn er nach Ablauf eines Monats nach Mitteilung der Änderung weiterhin RESOBAS sammelt. Akzeptiert der Teilnehmer die neuen Teilnahmebedingungen gemäß dem Vorstehenden nicht, gilt dies als Kündigung des Resoba Programms durch den Teilnehmer gemäß Ziffer 9.1. Hierauf weist Resoba den Teilnehmer bei der Zusendung der neuen Teilnahmebedingungen noch einmal besonders hin.

11. Gerichtsstand, Geltung Liechtensteiner Rechtes
11.1 Es gilt Liechtensteiner Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2 Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand Vaduz. Ebenso wird Vaduz als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Liechtenstein hat. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Datenschutz, Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers
12.1 Ihre Daten
Wenn Sie am Resoba Programm teilnehmen, wird Ihr voller Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre vollständige Anschrift und bei einer Online-Anmeldung Ihre e-Mail-Adresse benötigt (Stammdaten), um ein Resoba Konto für Sie zu eröffnen. Diese Stammdaten werden direkt bei Resoba abgegeben oder, wenn Sie sich über einen Partner bei Resoba anmelden, von diesem an Resoba übermittelt.

Wenn Sie Resoba sammeln, werden nur die Daten übermittelt und erfasst, die unbedingt notwendig sind, um Ihnen die RESOBAS auf Ihrem Konto gutzuschreiben.
Wenn Sie an den Angeboten von Resoba Marketing teilnehmen, erheben wir zusätzlich einige Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren Interessen. Diese Angaben sind freiwillig, die Teilnahme an Resoba direkt kann jeder Zeit beendet werden.

Die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Resoba Programms - sei es durch Resoba selbst, sei es durch hierfür von Resoba beauftragte Dienstleistungsunternehmen (Auftragsdatenverarbeiter) - verwendet. Ohne Ihr Einverständnis werden Ihre personenbezogenen Daten insbesondere nicht an Dritte übermittelt.

Die gespeicherten Stamm- und Marketing werden gelöscht, wenn sie zur Durchführung des Programms nicht mehr benötigt werden. Wenn Sie nicht mehr am Resoba Programm teilnehmen, werden drei Monate nach Beendigung alle persönlichen Daten komplett gelöscht.

12.2 Werbung und Marktforschung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten Stamm- und Marketingdaten, sowie die freiwilligen Angaben zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder e-Mail sowie verschiedene Telefonaktionen (SMS - MMS) genutzt werden.

Zu diesem Zweck kann Resoba diese Daten auch an beauftragte Dienstleistungsunternehmen (Auftragsdatenverarbeiter) weiterleiten. Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden Ihre Daten dort wieder gelöscht.

Transaktionsdaten, die Rückschlüsse auf das konkrete Einkaufsverhalten der Teilnehmer bieten können, wie getätigte Umsätze, bestellte Waren oder das verkaufende Unternehmen werden auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.

Diese Einverständniserklärung kann jederzeit gegenüber dem Resoba widerrufen werden. Auch nach einem Widerruf kann man weiterhin am Resoba Programm teilnehmen, eine über die Verwaltung des Resoba Programms hinausgehende Verwendung der personenbezogenen Daten ist dann in jedem Fall ausgeschlossen.

Stand Februar 2004